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   BVerwG, 20.02.1984 - 2 D 1.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,4395
BVerwG, 20.02.1984 - 2 D 1.82 (https://dejure.org/1984,4395)
BVerwG, Entscheidung vom 20.02.1984 - 2 D 1.82 (https://dejure.org/1984,4395)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Februar 1984 - 2 D 1.82 (https://dejure.org/1984,4395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Disziplinarrecht - Disziplinargericht - Urteile - Wirksamkeit - Disziplinarverfahreh - Wiederaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 117
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.04.1980 - 1 D 33.79

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 2 D 1.82
    Durch das vorbezeichnete Urteil hat das Bundesdisziplinargericht - Kammer VII - Hamburg -, den Beamten unter Aufhebung des Urteils des Bundesdisziplinargerichts vom 20. Februar 1979 - VII VL 131/78 - und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. April 1980 - BVerwG 1 D 33.79 - freigesprochen.

    Die im Verfahren VII VL 131/78 des Bundesdisziplinargerichts/BVerwG 1 D 33.79 des Bundesverwaltungsgerichts ergangenen Urteile bleiben demgegenüber bestehen.

  • BGH, 11.12.1959 - 4 StR 321/59
    Auszug aus BVerwG, 20.02.1984 - 2 D 1.82
    Sie sind - anders als ein Strafurteil, welches mit der Zulassung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens seine Verurteilungs- oder Freisprechungswirkung wie auch seine das Verfahren abschließende Wirkung verliert (BGHSt 14, 64) - auch nach der Wiederaufnahme des Disziplinarverfahrens wirksam und vollstreckbar geblieben (§ 103 Abs. 1 Satz 2 BDO).
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